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VOR DER REISE

Regeln und Bedingungen

Die Formalitäten einer Jagd in Rumänien – was jeder ausländische Gast unterschreibt, mitbringt und bezahlt. Lesen Sie das einmal vor der Buchung, den Rest übernehmen wir.

  • JagdscheinGültig in Ihrem Heimatland
  • UnfallversicherungInternational, gilt auch in Rumänien
  • WaffenerlaubnisFür die gesamte Aufenthaltsdauer

§ 1 · ANMELDUNG

Was Sie mitbringen, was Sie unterschreiben

Ausländische Jäger müssen mit drei Dokumenten anreisen, die für die gesamte Dauer der Jagd gültig sind:

  • Jagdschein, ausgestellt von den Behörden Ihres Heimatlandes.
  • Internationale Unfallversicherung, die Jagdunfälle in Rumänien abdeckt. Unser Unternehmen übernimmt keine Haftung für Unfälle des Jägers oder seiner Begleitung während der Reise.
  • Waffenerlaubnis, die jede mitgeführte Waffe und die gesamte Aufenthaltsdauer abdeckt.

Mit der Unterschrift auf dem Buchungsauftrag bestätigen Sie, dass jedes Mitglied der Gruppe die folgenden Regeln, die Abschussgebühren-Liste der betreffenden Wildarten und den Paketpreis gelesen und akzeptiert hat.

Anzahlung. Zur Bestätigung eines Jagdtermins benötigen wir eine Anzahlung von 30 % der geschätzten Gesamtsumme, eingegangen auf unserem Konto spätestens 40 Tage vor Jagdbeginn. Auf Ihre Buchungsanfrage antworten wir so schnell wie möglich und bestätigen die Verfügbarkeit der betreffenden Reviere und Trophäen.

Stornierung. Stornierungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen bleiben ohne Folgen. Bei späteren Stornierungen oder Verschiebungen verfällt die Anzahlung; sie wird nicht erstattet, kann aber auf eine andere Jagd in derselben oder der folgenden Saison übertragen werden.

Höhere Gewalt. Sturm, Nebel, Hochwasser und andere unabwendbare Ereignisse entbinden beide Seiten ohne Folgen von den Pflichten der Buchung. Der Unterzeichner des Buchungsauftrags ist die verantwortliche Person für die gesamte darauf angemeldete Gruppe.

§ 2 · FORMALITÄTEN

Die Einreise nach Rumänien

Für Jäger, die Waffen und Munition mitbringen, beantragen wir die befristete Einfuhrgenehmigung. Schicken Sie uns die Waffenpapiere und Ihre Reisedaten spätestens 15 Tage vor der Anreise – den Rest erledigen wir.

Limit pro Jäger. Höchstens zwei Jagdwaffen pro Jäger und höchstens fünfzig Patronen (Kugel oder Schrot) je Waffe. Nur Schusswaffen. Die Bogenjagd ist in Rumänien nicht zulässig – Bögen und Armbrüste gelten nicht als erlaubte Jagdmittel, bitte lassen Sie sie zu Hause.

Jagdhunde. Hunde dürfen mit einer Veterinärbescheinigung nach Rumänien einreisen, die höchstens zehn Tage vor dem Grenzübertritt ausgestellt wurde. Die Tollwutimpfung muss bei der Einreise mindestens einen Monat und darf höchstens zwölf Monate alt sein.

§ 3 · KONTINGENTIERTE WILDARTEN

Bär, Wolf und Luchs

Braunbär und Eurasischer Luchs sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie der EU streng geschützt; der Wolf wurde im Juli 2025 in Anhang V überführt, Rumänien hat seine eigenen Regeln jedoch nicht gelockert – nach rumänischem Recht bleibt die Jagd auf alle drei Arten verboten. Sie ist nur möglich, wenn Rumänien ein Derogationskontingent freigibt – für Bär und Luchs nach Artikel 16 der Richtlinie, für den Wolf nach nationalem Recht – in der Regel zum Populationsmanagement oder für Zonen mit dokumentierten Schäden an Nutztieren. Die Kontingente sind klein, werden von Fall zu Fall vergeben und sind in keiner Saison garantiert.

Vorläufige Buchung. Für diese drei Arten nehmen wir Anfragen ganzjährig entgegen, führen die Buchung aber als vorläufig, bis die Derogation der Saison veröffentlicht ist und uns ein Abschuss zugeteilt wird. Solange die Buchung vorläufig ist, wird keine Anzahlung fällig. Kommt das Kontingent nicht zustande, wird die Buchung auf die nächste Saison übertragen oder kostenfrei storniert.

CITES-Papiere. Jede Trophäe dieser drei Arten verlässt Rumänien mit einer CITES-Ausfuhrgenehmigung, die wir in Ihrem Namen beantragen. Die Einstufungen nach Anhang A (Luchs und Wolf) und Anhang B (Bär) bedeuten unterschiedlich strenge Prüfungen – über den Zeitplan informieren wir Sie, sobald der Abschuss bestätigt ist. Die Einfuhrgenehmigung Ihres Heimatlandes liegt in Ihrer Verantwortung; für EU-Gäste, die in die EU zurückreisen, genügt in der Regel die Ausfuhrgenehmigung.

Abschussgebühren. Auf Anfrage – sie richten sich nach der CIC-Punktzahl, der konkreten Einstufung der Derogation und der jährlichen Kontingentverordnung des Ministeriums. Der Paketpreis deckt Jagd, Unterkunft und Verpflegung; die Abschussgebühr wird immer separat berechnet – nach der Abschussgebühren-Liste der Wildart oder auf Anfrage, solange die Derogationspreise unsicher sind – und am Jagdtag zusammen mit dem Restbetrag beglichen.

§ 4 · AUF DER JAGD

So läuft eine Jagd ab

Führung im Revier. Jede Jagd wird von qualifiziertem Forstpersonal begleitet, das die regionale Forstbehörde stellt. Trophäenversorgung, Verpackung und die Veterinärpapiere übernimmt unser Fachpersonal – Sie haben mit dem Ministerium nie direkt zu tun.

Vermessung und Bewertung. Die Trophäen werden von einer Kreiskommission autorisierter Spezialisten vermessen und nach CIC bewertet – im Beisein des Jägers. Jede Jagd schließt mit einem schriftlichen Protokoll: erlegtes Wild, Trophäenstärke, krankgeschossenes Wild, Fehlschüsse und die Organisationsgebühr. Sie unterschreiben das Protokoll – Ihre Unterschrift bestätigt, dass Sie die Zahlen akzeptieren.

Endabrechnung. Die Anzahlung von 30 % wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Der Restbetrag wird am Ende der Jagd, nach der Trophäenbewertung, bar beglichen.

Beanstandungen. Einwände müssen an Ort und Stelle, im Revier, vorgebracht werden – dort werden sie geklärt und beigelegt. Ungelöste Streitfälle zu Trophäen gehen an die Nationale Kommission für die Bewertung von Jagdtrophäen; deren Entscheidung ist endgültig. Trophäen verlassen Rumänien nur mit den von uns ausgestellten Herkunfts- und Transportdokumenten und erst, wenn alle Gebühren beglichen sind.

Gelesen – jetzt planen

Der Ablauf ist jedes Jahr derselbe. Nennen Sie uns Zeitraum und Wunschjagd – um alles Weitere kümmern wir uns.