Regeln und Bedingungen
Bedingungen für die Anmeldung zur Jagd
Jagdschein
Foreign hunters must have a valid hunting license or a valid hunting permit for the entire period they will hunt in Romania, provided by the authorities in their country.
Unfallversicherung
Foreign hunters must have a valid international accident insurance against any possible accidents which may appear at the hunting.
Waffenschein
Foreign hunters must have a valid hunting gun permit for the entire period they’ll stay in Romania.
Personen, die in Rumänien jagen wollen, sowie deren Begleiter in der jeweiligen Gruppe, müssen alle in unserem Land geltenden Jagdregeln und Bedingungen kennen und akzeptieren, sowie die Jagdpreise und die Leistungen unserer Firma.
Gemäß den rumänischen Gesetzen muss des Kunde Mitglied einer Jagdgesellschaft seines Heimatlandes und im Besitz einer Unfallversicherung für sich und gegenüber Dritter sein, die auch in Rumänien gültig ist. Unsere Firma haftet nicht für eventuelle Schäden infolge von Unfällen jedweder Art oder anderer Vorfälle gegenüber den Jägern oder Dritter während des Aufenthaltes in Rumänien.
Unser Unternehmen registriert die Anmeldungen für die Jagd und erledigt die Einreiseformalitäten der Jäger nach Rumänien, aufgrund der vom Kunden unterzeichneten Anmeldungsbestellung, die mindestens 40 Tage vor dem gewünschten Datum der Durchführung der Jagd bei uns eingehen muss. Um Ihre Bestellung fest zu reservieren, ist es notwendig im Voraus auf unser Konto folgende Gebühren zu überweisen:
Eine Anzahlung von 30% des voraussichtlichen Gesamtwertes des Jagdarrangements und der bestellten Dienstleistungen.
Unser Unternehmen wird so schnell wie möglich Ihre Bestellung bestätigen, mit möglichster Respektierung Ihrer Forderungen, und garantiert für die Existenz des Wildes und der gewünschten Trophäen im Jagdrevier.
Um die Einreiseerlaubnis nach Rumänien für die Jäger mit Jagdgewehren und Munition zu erhalten, muss der Auftraggeber nach Erhalt der Bestätigung und mindestens 15 Tage vor der Einreise uns alle im Bestätigungsschreiben geforderten Daten zusenden.
In Falle dass der Kunde die Bestellung für später verschiebt oder annulliert, egal aus welchem Grund oder für welche Zeitspanne, wird die Anmeldungsgebühr nicht rückerstattet. Die Bestellungen können ohne Zahlung von Penalitäten mindestens 30 Tage vor der Ankunft der Jäger annulliert werden.
Die bezahlte Anzahlung ist nicht zurückzahlbar, kann aber in derselben oder in der nächsten Saison auf eine andere Jagd übertragen werden.
Bei höherer Gewalt (Sturm, Nebel, Überschwemmungen, unvorhersehbare und ungewöhnliche Ereignisse) sind die Parteien von ihren Verpflichtungen, ohne finanzielle Folgen, enthoben. Die Person, welche die Anmeldungsbestellung unterschreibt, wird als Bevollmächtigter aller in der Bestellung angemeldeten Begleiter angesehen.
Formalitäten und Reisebedingungen
Die Einreisegenehmigung nach Rumänien, mit Waffen und Patronen, wird durch uns anhand der von Ihnen mit 15 Tagen im Voraus zugesandten Daten erteilt. Gemäß der rumänischen Gesetzgebung können für jedes Gewehr höchstens 100 Kugel- oder Schrotpatronen eingeführt werden, wobei ein jeder Jäger höchstens 2 Waffen mitführen darf. Der Jagdhund kann nach Rumänien nur mit gültigem tierärztlichen Zertifikat mitgebracht werden, das höchstens 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein muss. Der Hund muss gegen Tollwut, wenigstens 1 Monat oder höchstens 12 Monate vor der Einreise nach Rumänien, geimpft worden sein.
Jagdorganisation - Jagdprotokoll
Im Jagdrevier werden Sie von qualifiziertem Personal seitens der lokalen Forstbehörden begleitet. Die Präparierung, Reinigung und Verpackung der Trophäen wird von den Organisatoren durch dafür spezialisiertes Forstpersonal gewährleistet. Die Messungen und Bewertungen der Trophäen werden in Anwesenheit des Jägers von einer Bezirkskommission bestehend aus autorisierten Fachleuten durchgeführt.
Nach jeder Jagd wird ein Protokoll erstellt, in dem das erbeutete Wild, die Größe der Trophäen, das angeschweißte Wild, die Fehlschüsse, die Organisationsgebühr eingetragen wird.
Vom Gesamtwert des Jagdarrangements wird die geleistete Anzahlung von 30% abgezogen.
Die Endzahlung erfolgt als Barzahlung nach Beendung der Jagd, nach der Bewertung der Trophäe.
Durch die Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Kunde die Richtigkeit der eingetragenen Daten.
Eventuelle Reklamationen können im Jagdrevier vorgebracht werden, wo die Streitigkeiten auch geschlichtet und gelöst werden. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Trophäen, die nicht an Ort und Stelle gelöst werden können, ist die Nationale Kommission für die Bewertung von Jagdtrophäen zuständig, deren Beschluss endgültig ist. Die nicht gelösten Streitigkeiten werden im Jagdprotokoll vermerkt. Die Trophäen können von den Jägern nur zusammen mit den Transport- und Herkunftspapieren mitgenommen werden, nach der Begleichung aller vorgesehenen Gebühren.